Hinweis: Finanzielle Unterstützungen sind steuerlich absetzbar. Für Spenden bis 200,- Euro erkennt das Finanzamt Einzahlungs- oder Überweisungsbelege an. In allen anderen Fällen erhalten Spenderinnen und Spender von uns unaufgefordert zu Beginn des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung. Wichtig ist natürlich, dass wir die jeweilige Postadresse kennen 🙂 . Also, bei Überweisungen nicht vergessen, uns die Adresse in der Betreffzeile mitzuteilen, okay?